Das leidige Thema Eigenbeteiligung betrifft längst nicht mehr nur gesetzlich versicherte Patienten: Mittlerweile müssen auch Privatpatienten immer öfter einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
Anders als die gesetzlichen Kassen boten die privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen ihren Versicherten lange eine Art Vollkaskoschutz bei der Erstattung zahnmedizinischer Behandlungen. Heute wird die Kostenübernahme deutlich restriktiver geprüft.
In erster Linie wird die medizinische Notwendigkeit einzelner Leistungen beanstandet, obwohl der Gesetzgeber hier klare Grenzen gesetzt hat. Aber auch die Höhe der Abrechnung wird infrage gestellt: Wir berechnen unsere Leistungen gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die einen Basisbetrag für jede Behandlung vorsieht. Dieser wird dann je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad mit einem Steigerungsfaktor multipliziert, der von den privaten Versicherern leider immer öfter bemängelt und nicht vollständig erstattet wird. Wir orientieren uns bei der Behandlung ausschließlich am Wohl unserer Patienten und ihrer optimalen Versorgung, nicht daran, welchen Faktor der jeweilige Kostenträger erstattet. Vor Behandlungsbeginn ist es daher ratsam, den Heil- und Kostenplan bei der PKV oder Beihilfestelle einzureichen, die je nach Versicherungstarif über Umfang und Höhe der Kostenerstattung informiert.
Im Fokus: Analogleistungen
Auch die Anerkennung von sogenannten Analogleistungen ist oft problematisch: Medizinisch notwendige Leistungen wie digitale Technologien, innovative Behandlungsmethoden und Therapieansätze, die nicht explizit in der aktuellen Gebührenordnung aufgeführt sind, werden oft nicht übernommen, da viele private Kostenträger darauf bestehen, nur ausdrücklich aufgeführte Leistungen zu erstatten. Da es für Sie als Patienten kaum nachvollziehbar ist, was erstattet wird und was nicht, sollten Sie uns bei Unsicherheiten unbedingt ansprechen: Wir klären Sie gerne vor Behandlungsbeginn darüber auf, bei welchen geplanten Leistungen Erstattungsprobleme entstehen könnten und mit welchen Eigenanteilen Sie möglicherweise rechnen müssen.
Privat versichert? Das sollten Sie wissen.
Gesetzlich Krankenversicherte können mit einer Zahnzusatzversicherung die Übernahme von Leistungen absichern, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind. Privatversicherte können das in der Regel nicht. Um den Umfang ihres Versicherungsschutzes zu erweitern, müssen sie innerhalb der Privaten Krankenversicherung in einen Tarif wechseln, der ihren Leistungsbedürfnissen entspricht.