Zahnersatz wird meist mit Erwachsenen in Verbindung gebracht. Aber auch bei den Milchzähnen können manchmal prothetische Lösungen erforderlich sein, um die Entwicklung des bleibenden Gebisses und den Erhalt der Zahngesundheit zu schützen.
Die Milchzähne haben viele wichtige Aufgaben: Sie sind Platzhalter für die bleibenden Zähne und spielen eine wesentliche Rolle für die körperliche Entwicklung. Nur mit einem gesunden und intakten Milchgebiss können Kinder richtig kauen und sprechen lernen.
Zahnersatz für die Milchzähne
Damit sie ihre wichtige Funktion bis zum Zahnwechsel erfüllen können, sorgen wir für die Erhaltung von erkrankten Milchzähnen. Bei kleineren Defekten eignen sich Füllungen aus Kunststoff – größere versorgen wir mit speziellen Kinderkronen: Im Backen- und Seitenzahnbereich kommen in der Regel vorkonfektionierte Kronen aus Stahl zum Einsatz, die oft ganz ohne Bohren oder Schleifen aufgesetzt werden können. Auf Wunsch fertigen wir auch Kronen aus Vollkeramik an, die individuell angepasst werden. Die für die Sprachentwicklung wichtigen Frontzähne können wir mit sogenannten Stripkronen erhalten: Dabei werden durchsichtige Hülsen als Formgeber über die Zähne gesetzt, mit Kunststoff aufgefüllt und nach dem Aushärten wieder entfernt.
Zähne auf Abstand halten
Manchmal sind Milchzähne so erkrankt, dass es nicht sinnvoll ist, sie zu erhalten. Damit nach der Entfernung eines Milchzahnes die Nebenzähne nicht zur Seite kippen, wird ein Platzhalter am Nachbarzahn befestigt, der mit einem Bügel die Lücke für den bleibenden Zahn freihält. Fehlen mehrere Milchzähne, ist meist eine herausnehmbare Prothese erforderlich, um die Restzähne in Position zu halten und den Kiefer zu formen, bis die zweiten Zähne durchbrechen.
Das zahlt die Kasse
Für Zahnersatz gelten bei Kindern grundsätzlich dieselben Regeln wie bei Erwachsenen: Es gibt die Regelversorgung der Krankenkasse – und es gibt die sogenannten andersartigen oder gleichartigen Versorgungen, die von den Eltern als Eigenleistung selbst gezahlt werden müssen.
- Kunststofffüllungen zahlt die Kasse nur im Frontzahnbereich. Zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff im Seitenzahnbereich werden in der Regel nicht übernommen.
- Kinderkronen aus Stahl sind eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen – ist eine keramikverblendete Krone oder eine aus Vollkeramik gewünscht, werden diese als Privatleistung abgerechnet.